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   BVerwG, 14.07.1966 - II C 193.60   

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BVerwG, 14.07.1966 - II C 193.60 (https://dejure.org/1966,1911)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1966 - II C 193.60 (https://dejure.org/1966,1911)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1966 - II C 193.60 (https://dejure.org/1966,1911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes (GG) fallenden Personen vom 11. Mai 1951 - Anspruch auf Berücksichtigung einer Dienstzeit bei der Feldgendarmerie und der Kriegsgefangenschaft als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1966 - II C 193.60
    Dieser Umstand allein schließt die Anwendung des § 112 Nr. 1 in Verbindung mit § 186 Abs. 2 BBG aus, ohne daß es darauf ankommt, ob die von dem Kläger während der Erfüllung nichtberufsmäßigen Wehrdienstes ausgeübten Funktionen ihrem Wesen nach dem Bereich polizeilicher Aufgaben zuzuordnen sind (ebenso BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] [129] zu dem umgekehrten Fall, daß ein Polizeibeamter als solcher mit Funktionen betraut war, die ihrem Wesen nach zum Aufgabenbereich der Wehrmacht gehörten).
  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 142.60

    Neufestsetzung von Versorgungsbezügen nach § 64 des Gesetzes zur Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1966 - II C 193.60
    Ob die Vorschriften des seinerzeit geltenden früheren Wehrrechtes der Annahme des Berufungsgerichts entgegenstehen, die Verfügung vom 15. Februar 1940 enthalte zugleich eine - in eine besondere Form gekleidete - "Einberufung" zur Ableistung nichtberufsmäßigen Wehrdienstes, kann das Revisionsgericht nicht prüfen, weil das frühere Wehrrecht nicht revisibel ist (ebensoUrteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 142.60 - undvom 14. Oktober 1963 - BVerwG VI C 57.61 -) und weil deswegen die Anwendung des früheren Wehrrechts durch das Berufungsgericht für das Revisionsgericht gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO verbindlich ist.
  • BVerwG, 14.10.1963 - VI C 57.61

    Irrevisiblität früheren Wehrrechts - Möglichkeit der Entlassung von

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1966 - II C 193.60
    Ob die Vorschriften des seinerzeit geltenden früheren Wehrrechtes der Annahme des Berufungsgerichts entgegenstehen, die Verfügung vom 15. Februar 1940 enthalte zugleich eine - in eine besondere Form gekleidete - "Einberufung" zur Ableistung nichtberufsmäßigen Wehrdienstes, kann das Revisionsgericht nicht prüfen, weil das frühere Wehrrecht nicht revisibel ist (ebensoUrteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 142.60 - undvom 14. Oktober 1963 - BVerwG VI C 57.61 -) und weil deswegen die Anwendung des früheren Wehrrechts durch das Berufungsgericht für das Revisionsgericht gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO verbindlich ist.
  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1966 - II C 193.60
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Vorschrift muß die Revision schlüssig dartun, daß sich dem Berufungsgericht die vermißte weitere Beweiserhebung aufgedrängt hat; deshalb muß in aller Regel die Schriftstelle, die einen angeblich übergangenen Beweisantrag enthält, in der Revisionsbegründung angegeben sein, Denn § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO hat ebenso wie § 554 Abs. 3 Satz 2 ZPO den Zweck, das Revisionsgericht zu entlasten und u.a. von der Pflicht zu befreien, das gesamte vorinstanzliche Vorbringen auf einen angeblich übergangenen Beweisantrag zu durchforschen (ebenso u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 12] unter Hinweis auf Wieczorek, Zivilprozeßordnung, Anm. B I a 1 und C III c 3 zu § 554 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch BSGE 6, 269 und 7, 35).
  • BSG, 04.03.1958 - 9 RV 126/55
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1966 - II C 193.60
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Vorschrift muß die Revision schlüssig dartun, daß sich dem Berufungsgericht die vermißte weitere Beweiserhebung aufgedrängt hat; deshalb muß in aller Regel die Schriftstelle, die einen angeblich übergangenen Beweisantrag enthält, in der Revisionsbegründung angegeben sein, Denn § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO hat ebenso wie § 554 Abs. 3 Satz 2 ZPO den Zweck, das Revisionsgericht zu entlasten und u.a. von der Pflicht zu befreien, das gesamte vorinstanzliche Vorbringen auf einen angeblich übergangenen Beweisantrag zu durchforschen (ebenso u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 12] unter Hinweis auf Wieczorek, Zivilprozeßordnung, Anm. B I a 1 und C III c 3 zu § 554 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch BSGE 6, 269 und 7, 35).
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 152.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1966 - II C 193.60
    Dies bedeutet - entgegen dem Revisionsvorbringen - keine Abweichung von dem zu § 181 a BBG ergangenen Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 152.61 - (Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 18).
  • BSG, 17.01.1958 - 9 RV 1126/55
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1966 - II C 193.60
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Vorschrift muß die Revision schlüssig dartun, daß sich dem Berufungsgericht die vermißte weitere Beweiserhebung aufgedrängt hat; deshalb muß in aller Regel die Schriftstelle, die einen angeblich übergangenen Beweisantrag enthält, in der Revisionsbegründung angegeben sein, Denn § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO hat ebenso wie § 554 Abs. 3 Satz 2 ZPO den Zweck, das Revisionsgericht zu entlasten und u.a. von der Pflicht zu befreien, das gesamte vorinstanzliche Vorbringen auf einen angeblich übergangenen Beweisantrag zu durchforschen (ebenso u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 12] unter Hinweis auf Wieczorek, Zivilprozeßordnung, Anm. B I a 1 und C III c 3 zu § 554 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch BSGE 6, 269 und 7, 35).
  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Insbesondere die Wahrunterstellung einer Beweistatsache berechtigt die Tatsacheninstanz zur Ablehnung des angebotenen Beweises (vgl. Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 103.61 - vom 14. Juli 1966 - BVerwG II C 193.60 - vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [DVBl. 1965, 88]); und auf eine Beweistatsache kommt es dann nicht an, wenn der unter Beweis gestellte Sachverhalt für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich ist (vgl. Beschluß vom 9. August 1962 - BVerwG V B 70.62 - [VerwRspr. Bd. 15 S. 368]).
  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72

    Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer

    Es komme nur darauf an, ob der Beamte aufgrund seines Beamtenverhältnisses verpflichtet gewesen sei, den erteilten Auftrag auszuführen, nicht darauf, ob der Auftrag in der normalen sachlichen Zuständigkeit seiner Behörde gelegen habe (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] [129 f.]; Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 62.57 - [BayVBl. 1961, S. 345], vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 350.57 - und vom 14. Juli 1966 - BVerwG II C 193.60 -).
  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 30.71

    Begriff der Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten im zweiten Weltkrieg -

    Dies gilt sogar dann, wenn ein in den Ruhestand versetzter Polizeibeamter im zweiten Weltkrieg erneut in das Beamten Verhältnis berufen und gleichzeitig zur Feldgendarmerie (nichtberufsmäßiger Wehrdienst) abkommandiert worden ist (vgl. Urteil vom 14. Juli 1966 - BVerwG II C 193.60 -).
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   BVerwG, 03.06.1966 - II C 193.60   

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BVerwG, 03.06.1966 - II C 193.60 (https://dejure.org/1966,3579)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1966 - II C 193.60 (https://dejure.org/1966,3579)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1966 - II C 193.60 (https://dejure.org/1966,3579)
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